1. Die schriftliche Anmeldung eines Kindes im Kindergarten ist nur möglich für das folgende Kindergartenjahr. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme. Für das folgende Kindergartenjahr werden nur diejenigen Anträge berücksichtigt, die bis zum Stichtag (wird im Januar unter "Aktuelles" bekannt gegeben) eingereicht wurden. Später eingegangene Anträge werden nachrangig behandelt.
2. Neuaufnahmen für den Besuch des Kindergartens werden zu Beginn des Kindergartenjahres vorgenommen. Die Aufnahme bei einem frei werdenden Platz im laufenden Kindergartenjahr gilt nur für jeweils volle Monate.
3. Der Träger des Kindergartens teilt den Erziehungsberechtigten bis zu einem festgelegten Termin schriftlich mit, ob das Kind aufgenommen wird.
4. Zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe der Aufnahme ist für eine verbindliche Platzreservierung eine schriftliche Bestätigung des vereinbarten Aufnahmetermins durch die Erziehungsberechtigten notwendig.
5. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu machen sowie ihre Anschrift und Telefonnummer, unter der sie in Notfällen zu erreichen sind, bekanntzugeben.
1. Für die Aufnahme in die Gruppe ist vor allem das Alter des Kindes und dessen körperliche und geistige Reife entscheidend. Das Kind kann den Kindergarten ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besuchen.
2. Die Anmeldung muss bis zum Stichtag, der in der Tageszeitung veröffentlicht wird, vorliegen. Später eingegangene Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
3. Liegen mehr Anmeldungen als Plätze vor, muss vom Team und der Vorstandschaft eine Auswahl getroffen werden. Wichtigstes Kriterium ist hierbei die Ausgewogenheit der Gruppe hinsichtlich Geschlechts- und Altersstruktur. Weitere Kriterien sind Wohnort, Geschwisterkind im Kindergarten, Dringlichkeit bei allein erziehenden Eltern, Position auf der Warteliste oder Berufstätigkeit beider Elternteile.
4. Mindestens ein Elternteil des Kindes muss ab dem Tag des Kindergartenbesuchs Mitglied im Verein „Donauwörther Waldbären e.V.“ sein.
5. Die Aufnahme erfolgt ohne Unterschied der Konfession und Nationalität der Kinder.
6. Kinder von Gründungsmitgliedern des Vereins haben Vorrang.
7. Nicht aufgenommene Kinder werden auf formlosen Antrag in eine Warteliste eingetragen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt ihre Aufnahme entsprechend Punkt 3. (siehe oben).